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   LAG Hessen, 08.02.2012 - 6 Sa 784/11   

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https://dejure.org/2012,18061
LAG Hessen, 08.02.2012 - 6 Sa 784/11 (https://dejure.org/2012,18061)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08.02.2012 - 6 Sa 784/11 (https://dejure.org/2012,18061)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 6 Sa 784/11 (https://dejure.org/2012,18061)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung eines Arbeitsvertrags; Gleichstellungsabrede im Sinne der vor der Schuldrechtsreform ergangenen Rechtsprechung; Neuregelung eines Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; BGB § 133; BGB § 157
    Arbeitsverhältnis; Änderung des Arbeitsvertrags; Gleichstellungsabrede im Sinne der vor der Schuldrechtsreform ergangenen Rechtsprechung; Neuregelung des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 263/01

    Gleichstellungsabrede im tarifgebietsübergreifenden Unternehmen

    Auszug aus LAG Hessen, 08.02.2012 - 6 Sa 784/11
    Eine Gleichstellungsklausel liegt vielmehr auch dann vor, wenn ein Unternehmen die am Firmensitz geltenden Tarifverträge in Bezug nimmt, an die es kraft Verbandszugehörigkeit gebunden ist, auch wenn es als tarifgebietsübergreifendes Unternehmen außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches dieser Tarifverträge Arbeitnehmer beschäftigt ( vgl. BAG Urteil vom 21.08.2002 - 4 AZR 263/01 - NZA 2003, 442-445 ).

    Ein Arbeitgeber, der bundesweit Arbeitnehmer beschäftigt, müsse für diese unabhängig von deren Tarifgebundenheit und von örtlichen Tarifverträgen einheitliche Arbeitsbedingungen bewirken können ( vgl. BAG Urteil vom 21.08.2002 - 4 AZR 263/01 - a.a.O. ).

  • BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 811/09

    Gleichstellungsabrede - Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 08.02.2012 - 6 Sa 784/11
    Dem steht auch nicht die von der Beklagten angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 19. Oktober 2011 - 4 AZR 811/09 - entgegen.
  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG Hessen, 08.02.2012 - 6 Sa 784/11
    Ein deutlicher Ausdruck dafür, dass eine zuvor bestehende Verweisungsklausel erneut zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist und die Parteien trotz der geänderten Gesetzeslage auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 ausdrücklich an den zuvor getroffenen Abreden festhalten, liegt beispielsweise in der ausdrücklichen Erklärung, dass "alle anderen Vereinbarungen aus dem Anstellungsvertrag unberührt bleiben" ( vgl. BAG Urteil vom 30.07.2008 - 10 AZR 606/07 - BAGE 127, 185 ).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 08.02.2012 - 6 Sa 784/11
    Die Auslegung der vorliegenden Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede widerspricht dem Wortlaut der Klausel und verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB ( BAG Urteil vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - BAGE 122, 74 = AP Nr. 53 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag ).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 08.02.2012 - 6 Sa 784/11
    Diese, durch die zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Schulrechtsreform und die dadurch bedingte Anwendbarkeit des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen auch im Arbeitsrecht bedingte, Rechtsprechungsänderung wird von der Rechtsprechung aus Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes auf vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossene Arbeitsverträge (sog. Altverträge) allerdings nicht angewandt ( BAG Urteil vom 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - AP Nr. 39 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag ).
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

    Auszug aus LAG Hessen, 08.02.2012 - 6 Sa 784/11
    Dieser Vertrauensschutz greift aber nur so lange, als die Parteien eine Bezugnahmeklausel nach dem 1. Januar 2002 nicht zum Gegenstand erneuter rechtsgeschäftlicher Willensbildung gemacht haben ( vgl. BAG Urteil vom 08.11.2009 - 4 AZR 514/08 - AP Nr. 70 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag ).
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